Angehörige der Einsatzabteilung scheiden aus dieser aus,
- wenn sie die Regelaltersgrenze nach § 35 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (BGBl. I S. 754, 1404, 3384) in der jeweils geltenden Fassung erreicht haben,
- wenn sie aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr einsatztauglich sind oder
- aus persönlichen oder sonstigen Gründen.
Mit dem Ausscheiden aus der Einsatzabteilung treten die Kameradinnen und Kameraden im Regelfall in die Ehrenabteilung über.
Der Übertritt in die Ehrenabteilung bedeutet jedoch keineswegs, dass das „Feuerwehrleben“ vollständig aufgegeben werden muss. Das Kameradschaftsleben geht in der Ehrenabteilung weiter.
Die Mitglieder der Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Morsbach treffen sich in regelmäßigen Abständen. Auch Tagesausflüge stehen auf dem Programm.