Die Unterstützungsabteilung ist speziell für Kameradinnen und Kameraden die sich gerne in der Feuerwehr Ehrenamtlich engagieren, aber nicht am aktiven Einsatzdienst teilnehmen können oder möchten.
Angehörige der Unterstützungsabteilung nehmen unter anderem Aufgaben der Betreuung der Kinder- und Jugendfeuerwehr, der
Öffentlichkeitsarbeit, der Versorgung oder der Verwaltungsunterstützung sowie sonstige Aufgaben nach Festlegung durch die Leiterin
oder den Leiter der Feuerwehr wahr.
Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen können zur Beratung und Unterstützung der Feuerwehr (Fachberaterinnen
und Fachberater) für die Bereiche ABC, Medizin und Seelsorge aufgenommen werden. Aufnahme und Dienstpflichten werden von der
Leiterin oder dem Leiter der Feuerwehr im Einzelfall festgelegt. Das für Inneres zuständige Ministerium erlässt bei Bedarf über Absatz 2
hinaus weitergehende Regelungen über „Fachberaterinnen und Fachberater der Freiwilligen Feuerwehr“.
Die Teilnahme an Lehrgängen am Institut der Feuerwehr NRW ist ebenso wie bei Angehörigen der Einsatzabteilung möglich und setzt
die Einwilligung der Leiterin oder des Leiters der Feuerwehr voraus. Die Fortbildungsverpflichtung nach § 32 Absatz 5 des Gesetzes über
den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz gilt ausschließlich für in der Einsatzabteilung tätige Angehörige der
Freiwilligen Feuerwehr und für Fachberaterinnen und Fachberater.