Atemschutz


Bedeutung des Atemschutzes

Können Einsatzkräfte durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmen gesundheitsschädigender Stoffe (Atemgifte) gefährdet werden, müssen entsprechend der möglichen Gefährdung geeignete Atemschutzgeräte getragen werden.


Anforderungen an Atemschutzgeräteträger/innen

Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben;
  • körperlich geeignet sein (die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“, in regelmäßigen Abständen festzustellen);
  • erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt insbesondere nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein;
  • die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
  • regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen;
  • zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.

Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt werden.

Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen für die bei den Feuerwehren anerkannten Atemschutzgeräte ungeeignet. Ebenso sind Einsatzkräfte für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefen Narben oder dergleichen kein ausreichender Maskendichtsitz erreicht werden kann oder wenn Körperschmuck den Dichtsitz, die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen können (z.B. Ohrschmuck).


Der Fachbereich Atemschutz

Hauptaufgabe des Fachbereichs Atemschutz ist die Koordination der externen Prüfung und Wiederaufbereitung der Pressluftatemschutzgeräte (PA) und Atemschutzmasken durch das Notfallzentrum des Oberbergischen Kreises.

Darüberhinaus führen die Atemschutzgerätewarte eine gemeindeweite Bestandsüberwachung durch und stellen nach Einsätzen oder für Atemschutzübungen benötigte Atemschutzgeräte bereit.

Arbeiten an den Atemschutzgeräten, die ohne spezielle Werkzeuge möglich sind (z.B. der Austausch / Umbau von Atemluftflaschen) werden durch die Atemschutzgerätewarte eigenständig durchgeführt.

Zudem unterstützt der FB-Atemschutz den Leiter der Feuerwehr bei

  • Neu- oder Ersatzbeschaffungen
  • der Planung / Durchführung des Atemschutzgeräteträgerlehrganges
  • der Planung / Durchführung der „Heißausbildung“

Der Fachbereich Atemschutz wirkt zudem im Arbeitskreis Atemschutz (AKAS) mit, welcher ein gemeindeeinheitliches Atemschutzkonzept erarbeitet hat und dieses kontinuierlich weiterentwickelt.