FEL


Einsatzleitung

Die zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) erforderlichen Abwehrmaßnahmen werden von der durch die Gemeinde bestellten Einsatzleiterin oder dem durch die Gemeinde bestellten Einsatzleiter geleitet. Bis zur Übernahme der Einsatzleitung durch die bestellte Einsatzleiterin oder den bestellten Einsatzleiter, leitet die oder der zuerst am Einsatzort eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführerin oder Einheitsführer den Einsatz. 

Die Einsatzleitung ist in ihrer Gliederung und ihrem Umfang abhängig von der Gefahrenlage, dem Schadenereignis und den zu führenden Einheiten.

Bei den alltäglichen Einsätzen zur Gefahrenabwehr kann die oder der zuerst am Einsatzort eintreffende Einheitsführerin oder Einheitsführer (zum Beispiel die Gruppenführerin oder der Gruppenführer) in der Regel ohne Unterstützung weiterer Führungskräfte und Führungshilfspersonal die anstehenden Aufgaben erfüllen. Bei Einsätzen größeren Umfanges ist die Unterstützung von Führungseinheiten und Führungseinrichtungen notwendig und sinnvoll.


Führungseinheiten

Eine Führungseinheit soll mindestens bestehen aus

• einer Führungsassistentin oder einem Führungsassistenten,  

• einer Melderin oder einem Melder,

• einer Fahrerin oder einem Fahrer (2. Melderin oder 2. Melder) 

und den erforderlichen Führungsmitteln.

Eine so gegliederte kleinste Führungseinheit wird als Führungstrupp bezeichnet; sie ist mit einem Fahrzeug auszustatten.

Führungseinheiten können sein:

• Führungstrupp 

• Führungsstaffel 

• Führungsgruppe 

• Führungsstab 

Ab einer bestimmten Art und Größe des Einsatzes ist die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter -auch mit Unterstützung des Führungstrupps- nicht mehr in der Lage, die Aufgaben allein wahrzunehmen. Sie oder er bedarf der Unterstützung durch weitere Führungsassistentinnen, Führungsassistenten und Führungshilfspersonal, die sich sowohl an der Einsatzstelle als auch im rückwärtigen Bereich (zum Beispiel Leitstelle oder Einsatzzentrale) befinden können.


Sachgebiete

Die Einsatzleitung ist dann nach folgenden klassischen, den Aufgaben in einer Einsatzleitung entsprechenden Sachgebieten zu gliedern:

• Personal / Innerer Dienst Sachgebiet 1 (S 1) 

• Lage Sachgebiet 2 (S 2)

• Einsatz Sachgebiet 3 (S 3)

• Versorgung Sachgebiet 4 (S 4) 

Bei Bedarf können weitere Sachgebiete eingerichtet werden; insbesondere sind dies:

• Presse- und Medienarbeit Sachgebiet 5 (S 5) 

• Informations- und Kommunikationswesen Sachgebiet 6 (S 6) 

Diese Sachgebiete werden im Einsatz durch die Mitglieder der FEL besetzt.